Eierstockkrebs – Und nun? Therapieoptionen heute

Kli­nik für Gynä­ko­lo­gie mit Zen­trum für onko­lo­gi­sche Chirurgie

Die Dia­gno­se Eier­stock­krebs erle­ben Betrof­fe­ne und ihre Ange­hö­ri­gen häu­fig als einen tie­fen Ein­schnitt im Leben: Nicht sel­ten sind Angst, Stress und ande­re psy­chi­sche Belas­tun­gen die Fol­ge. Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten der Unter­stüt­zung und Hil­fe — sowohl im direk­ten Umfeld, als auch von ver­schie­de­nen Exper­ten. Mit unse­rem Bei­trag zur Behand­lung von Eier­stock­krebs möch­ten wir Krebs­pa­ti­en­tin­nen, ihren Fami­li­en und Freun­den Mög­lich­kei­ten zum ver­bes­ser­ten Ver­ständ­nis und Umgang mit der Erkran­kung auf­zei­gen. Im Fol­gen­den lesen Sie wie eine The­ra­pie ab Dia­gno­se typi­scher­wei­se verläuft.

1. Sprechstunde

Infor­mie­ren Sie sich vor und nach Ihren Besu­chen, um Ant­wor­ten auf alle Ihre Fra­gen zu erhalten.

Zunächst wird Ihr Arzt oder Ihre Ärz­tin Sie fra­gen was Sie zu ihm oder ihr führt. Er oder sie wer­den wis­sen wol­len, wel­che Unter­su­chun­gen schon gemacht wur­den und ob Sie dazu schrift­li­che Unter­la­gen haben, die­se kön­nen näm­lich sehr hilf­reich sein. Bit­te brin­gen Sie alle Unter­la­gen mit, die Sie zu Ihrem Gesund­heits­zu­stand haben. Even­tu­ell wer­den Sie auch zu Ihren Beschwer­den befragt. Die Kennt­nis über die Beschwer­den hilft aber bei der Klä­rung ob es sich um einen Eier­stock­krebs han­delt nicht unbe­dingt weiter.

Dann fin­det ein gynä­ko­lo­gi­sches Spe­ku­lum und Tast­un­ter­su­chung über die Schei­de (vagi­nal), den Bauch (abdo­mi­nal) und teil­wei­se auch den End­darm (rek­tal) statt, so wie Sie es schon aus der Frau­en­arzt­pra­xis ken­nen. Ergänzt wird die­se Unter­su­chung durch einen vagi­na­len (und gege­be­nen­falls abdo­mi­na­len) Ultra­schall und durch eine Bestim­mung der Tumor­mar­ker (u.a. CA 125, CA 19–9, HE4). Die Tumor­mar­ker die­nen dabei ledig­lich als rich­tungs­wei­sen­der Befund und wer­den zur Ver­laufs­kon­trol­le z.B. nach einer Ope­ra­ti­on ein­ge­setzt. Als spe­zi­fi­scher Indi­ka­tor für einen Eier­stock­krebs (Ova­ri­al­kar­zi­nom) sind sie nicht immer geeig­net, da auch z.B. ent­zünd­li­che Erkran­kun­gen mit einer Erhö­hung des Tumor­mar­kers ein­her­ge­hen können.

Ergän­zend wird Ihr Arzt oder Ihre Ärz­tin viel­leicht eine Com­pu­ter­to­mo­gra­phie (CT) ver­an­las­sen. Die­ses Ver­fah­ren dient der Ein­schät­zung der Tumor­aus­brei­tung und ermög­licht eine gute Vor­be­rei­tung für die fast immer not­wen­di­ge Operation.

Die eigent­li­che Siche­rung der Dia­gno­se ist nur durch die Ent­nah­me einer Gewe­be­pro­be mög­lich. Die­se wird bei Ver­dacht auf ein Ova­ri­al­kar­zi­nom im Rah­men einer Ope­ra­ti­on gewon­nen, soll­te sich ein Ova­ri­al­kar­zi­nom bestä­ti­gen, muss in der Regel eine wei­te­re grö­ße­re Ope­ra­ti­on erfol­gen. Wenn ein Ova­ri­al­kar­zi­nom sehr wahr­schein­lich ist, kann die­se Gewe­be­pro­be auch direkt am Anfang der großen

Ope­ra­ti­on erfol­gen, aber auch dann wird die Dia­gno­se durch die Patho­lo­gen abge­war­tet im OP und erst dann mit den wei­te­ren Ope­ra­ti­ons­schrit­ten fort­ge­fah­ren. Nach Kennt­nis aller Unter­su­chungs­be­fun­de wird Ihr Arzt oder Ihre Ärz­tin die­se Ope­ra­ti­on mit Ihnen bespre­chen und planen.

2. Diagnostik

Die wich­tigs­te Unter­su­chung, wenn ver­mu­tet wird, dass es sich um einen Eier­stock­krebs han­deln könn­te ist die Gynä­ko­lo­gi­sche Unter­su­chung wie Sie sie aus der Pra­xis ken­nen, die dann von einem erfah­re­nen Eier­stock­krebs­exper­ten durch­ge­führt wird. Zusätz­lich wird dann aber auch meis­tens von rek­tal also den After aus unter­sucht. Im Anschluss erfolgt eine Ultra­schall­un­ter­su­chung über die Schei­de und über den Bauch.

In der Regel erfolgt als nächs­tes eine Blut­un­ter­su­chung um den Tumor­mar­ker für den Eier­stock­krebs im Blut zu bestim­men. Das Ergeb­nis kann hel­fen die Dia­gno­se zu stel­len ist aber nicht immer aussagekräftig.

Unter Umstän­den, aber bei wei­tem nicht immer ist eine Bild­ge­bung mit einer Com­pu­ter­to­mo­gra­fie (CT) not­wen­dig. Bei sehr klei­nen unkla­ren Her­den viel­leicht auch eine Posi­ti­ons-Emis­si­ons-Tomo­gra­phie (PET-CT), dies ist aber sehr sel­ten nur notwendig.

Hier­für erhal­ten Sie über unser Pati­en­ten­ma­nage­ment einen Ter­min in der Radio­lo­gie der Cha­ri­té, die Ergeb­nis­se der Unter­su­chung sind in der Regel nach 5 Tagen für die Ärz­te und Ärz­tin­nen unse­rer Abtei­lung einsehbar.

End­gül­ti­ge Sicher­heit bringt nur eine fein­ge­web­li­che Unter­su­chung. Dafür muss eine Gewe­be­pro­be in einer Ope­ra­ti­on aus dem Bauch gewon­nen wer­den und den Patho­lo­gen geschickt wer­den. Sie schau­en sich das Gewe­be unter dem Mikro­skop an und kön­nen erken­nen ob es sich um eine gut­ar­ti­ge oder bös­ar­ti­ge Wuche­rung handelt.

3. Operation

Die Stan­dard­be­hand­lung des Ova­ri­al­kar­zi­noms ist als ers­tes nahe­zu immer eine Ope­ra­ti­on. Die­se soll­te inner­halb von 2–3 Wochen nach der Dia­gno­se­stel­lung erfol­gen. Ziel der Ope­ra­ti­on sind die Dia­gno­se­si­che­rung, das Fest­stel­len der Tumor­aus­deh­nung und die voll­stän­di­ge Ent­fer­nung von (sicht­ba­rem) Tumor­ge­we­be. Soll­te dies nicht kom­plett mög­lich sein, so wird ver­sucht, so viel Tumor­ge­we­be wie mög­lich zu ent­fer­nen, denn je klei­ner der ver­blei­ben­de Tumor­rest ist, des­to bes­ser ist die Pro­gno­se (das Langzeitüberleben).

Die Ope­ra­ti­on ver­folgt drei Ziele:

  1. Siche­rung und Umfang der Dia­gno­se (durch his­to­lo­gi­sche Ana­ly­se von Tumorgewebe);
  2. Fest­stel­lung der Tumorausbreitung;
  3. Maxi­ma­le Tumor­re­duk­ti­on bzw. ‑ent­fer­nung.

Die Durch­füh­rung der Ope­ra­ti­on erfolgt über einen längs-gerich­te­ten Bauch­schnitt (Längs­la­pa­roto­mie) vom Scham­bein bis zum Bauch­na­bel und je nach Aus­maß der Ope­ra­ti­on sogar bis zum unte­ren Rand des Brust­beins. Nor­ma­ler­wei­se dau­ert eine Ope­ra­ti­on beim Eier­stock­krebs 3–6 Stun­den. Unter ande­rem auf­grund der Dia­gno­se­si­che­rung mit­tels einer Gewe­be­pro­be. Die­se unter­sucht der Patho­lo­ge direkt (Schnell­schnitt) und teilt das Ergeb­nis dem Ope­ra­teur tele­fo­nisch mit, der dar­auf­hin über das wei­te­re Aus­maß der Ope­ra­ti­on ent­schei­det. Die Ope­ra­ti­on umfasst in der Regel:

  • kom­plet­te Aus­tas­tung des Bauch­rau­mes mit gege­be­nen­falls Ent­fer­nung von Tei­len des Bauchfelles;
  • Ent­fer­nung der Gebär­mut­ter (Hys­te­rek­to­mie), der Eilei­ter und Eier­stö­cke (Adn­exek­to­mie);
  • Ent­fer­nung des gro­ßen Net­zes, eines am Darm hän­gen­den Lymph­or­gans (Omen­tek­to­mie) und der ver­grö­ßer­ten Lymph­kno­ten (Lym­pho­nodek­to­mie) im klei­nen Becken und ent­lang der gro­ßen Gefä­ße (Haupt­schlag­ader, gro­ße unte­re Hohlvene);
  • gege­be­nen­falls Blind­darm­ent­fer­nung (Appen­dek­to­mie), wenn es sich um einen schleim­pro­du­zie­ren­den Tumor handelt.

Zusätz­lich wer­den, wenn nötig, alle wei­te­ren Berei­che ent­fernt die vom Tumor betrof­fen sind. Dabei kann es sein, dass auch Orga­ne oder Organ­tei­le ent­fernt wer­den müs­sen. Zum Bei­spiel die Milz, ein Teil der Leber, ein Teil des Zwerch­fells oder häu­fi­ger ein Teil des Dar­mes. Wenn ein Teil des Dar­mes ent­fernt wer­den muss, wird in der Regel der betrof­fe­ne Teil her­aus­ge­schnit­ten und die gesun­den Enden direkt wie­der zusam­men­ge­näht. Aber manch­mal kann es auch not­wen­dig sein einen künst­li­chen Darm­aus­gang anzu­le­gen, in der Regel dann, wenn der gesun­de Darm zu kurz ist um eine direk­te Ver­bin­dung anzu­le­gen oder ande­re Näh­te erst­mal Ruhe vom Stuhl­gang brau­chen. In die­sem Fall kann der künst­li­che Darm­aus­gang nach einer Hei­lungs­pha­se wie­der zurück­ver­legt werden.

Nach der Ope­ra­ti­on ver­brin­gen Sie zunächst eini­ge Stun­den im Auf­wach­raum, dort wer­den Sie gefragt ob Sie Schmer­zen haben und erhal­ten dort auch sofort zusätz­lich Schmerz­mit­tel, falls nötig. In der Regel wird näm­lich schon vor der Ope­ra­ti­on durch die Nar­ko­se­ärz­te auch ein Peri­du­al­ka­the­ter (PDA) gelegt, so wie es auch bei den Gebur­ten üblich ist, der es mög­lich macht, dass Sie so wenig wie mög­lich Schmer­zen haben wer­den. Aus dem Auf­wach­raum wer­den Sie wahr­schein­lich für ein bis zwei Tage auf eine Inten­siv­sta­ti­on ver­legt. Nach meis­tens 2 Tagen wer­den sie dann auf einer nor­ma­len Kran­ken­sta­ti­on wei­ter betreut, bis Sie in der Regel nach 10 Tagen nach Hau­se ent­las­sen wer­den können.

Wäh­rend Sie sich von der Ope­ra­ti­on erho­len und mit Hil­fe der Phy­sio­the­ra­peu­ten und der Pfle­ge­kräf­te auf der Sta­ti­on so schnell wie mög­lich wie­der auf die Bei­ne kom­men und sich zum Bei­spiel Ihren Tee wie­der sel­ber holen, wer­den die Ergeb­nis­se der Ope­ra­ti­on und der fein­ge­web­li­chen Unter­su­chung in einer Tumor­kon­fe­renz bespro­chen. In der Tumor­kon­fe­renz tref­fen sich Exper­ten der Onko­lo­gie, Gynä­ko­lo­gie, Radio­lo­gie und Strah­len­the­ra­pie und ent­schei­den gemein­sam wel­che wei­te­ren Behand­lungs­schrit­te not­wen­dig sind und Ihnen emp­foh­len werden.

Nach der Ope­ra­ti­on — Check­lis­te Fra­gen an mei­nen Arzt:

  • Habe ich ein high-gra­de oder ein low-gra­de Karzinom?
  • In wel­chem Sta­di­um befin­det sich mei­ne Erkrankung?
  • Wel­che wei­te­ren Behand­lun­gen emp­feh­len Sie mir?
  • Wel­che Behand­lungs­mög­lich­kei­ten kom­men für mich in Fra­ge und warum?
  • Wel­che Vor- oder Nach­tei­le haben diese?
  • Wie viel zeit habe ich, eine Ent­schei­dung zu tref­fen? Emp­feh­len Sie mir, eine Zweit­mei­nung einzuholen?
  • Wann ist mein nächs­ter Termin?

4. Genetische Testung

Brust­krebs ist die häu­figs­te Krebs­er­kran­kung der Frau. Etwa jede 10. Frau erkrankt dar­an im Lau­fe Ihres Lebens. Der Groß­teil die­ser Erkran­kun­gen tritt spo­ra­disch auf, nur ca. 5 bis maxi­mal 10% der Erkran­kun­gen las­sen sich auf ein­zel­ne Gen­ver­än­de­run­gen zurück­füh­ren und kom­men somit in Fami­li­en gehäuft vor. Die­se Gen­ver­än­de­run­gen kön­nen auch mit einem erhöh­ten Risi­ko für das Auf­tre­ten von Eier­stock­krebs einhergehen. 

Die Tes­tung für die­se Gen­ver­än­de­rung (BRCA 1 oder 2 Muta­ti­on) kann beim Eier­stock­krebs auch für die The­ra­pie­pla­nung ent­schei­dend sein, da es Medi­ka­men­te gibt, die nur dann ein­ge­setzt wer­den dür­fen, wenn eine Gen­ver­än­de­rung vorliegt.

Der Ver­dacht auf eine erb­li­che Ursa­che von Brust­krebs kann nicht anhand einer ein­zel­nen Erkran­kung erho­ben wer­den, son­dern wird unter Berück­sich­ti­gung der Fami­li­en­ge­schich­te gestellt. Liegt bei Ihnen eines der fol­gen­den Kri­te­ri­en vor, könn­te eine gene­ti­sche Vor­be­las­tung vor­lie­gen. Bit­te spre­chen Sie in die­sem Fall Ihren Arzt an. Allen Frau­en mit Eierstock‑, Eilei­ter- oder Bauch­fell­krebs soll­te eine gene­ti­sche Bera­tung ange­bo­ten werden.

Fami­li­en mit:

  • Mind. drei Frau­en sind oder waren an Brust­krebs erkrankt, unab­hän­gig vom Alter.
  • Mind. zwei Frau­en sind oder waren an Brust­krebs erkrankt, davon eine vor dem 51. Lebensjahr.
  • Mind. eine Frau ist oder war an Brust­krebs und eine Frau an Eier­stock­krebs erkrankt.
  • Mind. zwei Frau­en sind oder waren an Eier­stock­krebs erkrankt.
  • Mind. eine Frau ist oder war an Brust- oder Eier­stock­krebs erkrankt.
  • Mind. eine Frau ist oder war mit 35 Jah­ren oder jün­ger an Brustkrebserkrankt.
  • Mind. eine Frau ist oder war an bei­der­sei­ti­gem Brust­krebs erkrankt, davon das ers­te Mal mit 50 Jah­ren oder jünger.
  • Ein Mann war oder ist an Brust­krebs erkrankt und eine Frau ist an Brust-oder Eier­stock­krebs erkrankt, unab­hän­gig des Alters.
  • Eine Frau ist oder war an tri­ple nega­ti­ven Brust­krebs erkrankt.
  • Eine Frau ist oder war an Eier­stock­krebs erkrankt.

Quel­le: Zen­trum für Fami­liä­re Brust- und Eier­stock­krebs Sprechstunde

Die gene­ti­sche Tes­tung kann mit einer Blut­pro­be und auch an einer Tumor­pro­be erfol­gen. Zum The­ma BRCA-Muta­ti­on / Gene­ti­scher Brust- und/oder Eier­stock­krebs lesen Sie in weni­gen Wochen auf die­ser Seite.

5. Chemotherapie

Nahe­zu aus­nahms­los erfolgt im Anschluss an die Ope­ra­ti­on eine Che­mo­the­ra­pie zur Bekämp­fung von im Kör­per ver­blie­be­nen bös­ar­ti­gen Zel­len (adju­van­te The­ra­pie). Dar­über hin­aus kann die Che­mo­the­ra­pie vor einer geplan­ten grö­ße­ren Ope­ra­ti­on zur Tumor­ver­klei­ne­rung (neoad­ju­vant) oder bei nicht heil­ba­ren Tumor­lei­den zur Sym­ptom­lin­de­rung (pal­lia­tiv) ein­ge­setzt werden.

Die ers­te Che­mo­the­ra­pie soll­te inner­halb von 4 bis 6 Wochen vom Tag der Ope­ra­ti­on an erfolgen.

Che­mo­the­ra­peu­ti­sche Medi­ka­men­te (Zyto­sta­ti­ka) sind in der Lage, Tumor­zel­len abzu­tö­ten oder zumin­dest in ihrem Wachs­tum zu hem­men. Sie wer­den meist intra­ve­nös (in die Vene) ver­ab­reicht und ver­tei­len sich im gan­zen Kör­per und wir­ken auch im gan­zen Kör­per. Die Che­mo­the­ra­peu­ti­ka (Zyto­sta­ti­ka) grei­fen beson­ders schnell wach­sen­de oder sich tei­len­de Zel­len an. Eine Eigen­schaft, die beson­ders auf

Krebs­zel­len zutrifft. Aller­dings sind davon auch gesun­de Kör­per­zel­len betrof­fen, wodurch sich die beglei­ten­den Neben­wir­kun­gen der Che­mo­the­ra­pie erklä­ren las­sen. Glück­li­cher­wei­se besit­zen unse­re gesun­den Kör­per­zel­len, im Gegen­satz zu Krebs­zel­len, Repa­ra­turme­cha­nis­men, um die durch Zyto­sta­ti­ka ent­stan­de­nen Schä­den zu reparieren.

Den­noch wer­den als Neben­wir­kung die­ser hoch­ef­fek­ti­ven The­ra­pie alle Ihre Kör­per­haa­re aus­fal­len. Nach Been­di­gung der The­ra­pie wach­sen sie aber sofort wie­der nach. Auch wenn die meis­ten Pati­en­ten Dank unter­stüt­zen­der Medi­ka­men­te fast ohne wei­te­re Neben­wir­kun­gen durch die The­ra­pie kom­men, kön­nen Übel­keit und Erbre­chen und eine Schwä­chung der Immun­ab­wehr und der Blut­ge­rin­nung auf­tre­ten. Es kann auch zu einem Krib­beln der Fin­ger­spit­zen und Han­din­nen­flä­chen kom­men durch die Wir­kung auf die fei­nen Ner­ven­zel­len dort, in der Regel bil­den sich die­se Neben­wir­kung, wie auch unschö­ne Ver­fär­bun­gen der Fin­ger­nä­gel nach der The­ra­pie wie­der zurück. Blei­ben Sie zu ihren Neben­wir­kun­gen im Dia­log mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärz­tin und den Pfle­ge­kräf­ten. Sie kön­nen Ihnen sicher wei­te­re unter­stüt­zen­de Maß­nah­men anbie­ten, bevor es womög­lich nötig wird die The­ra­pie zu redu­zie­ren oder abzubrechen.

Die Che­mo­the­ra­pie bei Eier­stock­krebs besteht aus 2 Medi­ka­men­ten, näm­lich Car­bo­pla­tin und Pacli­ta­xel. Die Medi­ka­men­te wer­den 6x in einem Min­dest­ab­stand von jeweils 3 Wochen gege­ben. Eine The­ra­pie­sit­zung dau­ert ca. 4–6 Stun­den und die­se nen­nen die Ärz­te eine Che­mo­the­ra­pie­ga­be, der Zeit­raum von 3 Wochen nach der Che­mo­the­ra­pie wird als Zyklus bezeich­net. Ins­ge­samt erfolgt die Che­mo­the­ra­pie also in 6 Zyklen.

Vor der Che­mo­the­ra­pie wird Sie Ihr Arzt oder Ihre Ärz­tin auf­klä­ren und sie müs­sen auch unter­schrei­ben, dass Sie der Behand­lung zustim­men. In die­sem Gespräch kön­nen Sie auch Ihre eige­nen Fra­gen stellen.

Vor jeder Medi­ka­men­ten­ga­be ist eine Blut­un­ter­su­chung not­wen­dig, um fest­zu­stel­len ob Ihre Nie­re und Immun­ab­wehr fit genug für die The­ra­pie sind. Die­se Blut­ent­nah­me kann auch in einer Pra­xis in Ihrer Nähe erfol­gen, dann müs­sen die Ergeb­nis­se der Blut­un­ter­su­chung bit­te 2 Tage vor dem Che­mo­the­ra­pie Ter­min an die Che­mo­am­bu­lanz gefaxt wer­den. Vie­len Dank dafür. Außer­dem benö­ti­gen wir die Anga­be zu Ihrer Grö­ße und Ihrem aktu­el­len Gewicht, da die Dosis der The­ra­pie an Ihren Kör­per ange­passt wird.

Die Che­mo­the­ra­pie soll­te am bes­ten über einen Port ver­ab­reicht wer­den. Ein Port ist eine klei­ne Metall­kam­mer die auf dem Brust­an­satz unter der Haut plat­ziert wird und mit dem Blut­sys­tem ver­bun­den wird. Dafür ist ein sehr klei­ner Ein­griff nötig, der in der Regel in loka­ler Betäu­bung durch die Ärz­te in der Radio­lo­gie erfolgt.

6. Antikörpertherapie / Erhaltungstherapie

Ergän­zend zu einer Che­mo­the­ra­pie wird bei Eier­stock­krebs der auch den obe­ren Teil des Bauch­rau­mes betrifft der Anti­kör­per Beva­ci­zu­mab (Ava­stin) zur Behand­lung zusätz­lich zur Che­mo­the­ra­pie ein­ge­setzt. Die­se Anti­kör­per­the­ra­pie bewirkt eine Hem­mung des Krebs­wachs­tums in dem er die Neu­bil­dung von Blut­ge­fä­ßen unter­drückt. Dadurch wird der Krebs, der sehr viel Blut braucht zum Wach­sen, nicht mehr aus­rei­chend mit Sau­er­stoff und Nähr­stof­fen versorgt.

Die­se The­ra­pie wird in der Regel ab dem 2. Che­mo­the­ra­pie­zy­klus mit der Che­mo­the­ra­pie ver­ab­reicht. Nach der Che­mo­the­ra­pie soll­te die Anti­kör­per­the­ra­pie alle 3 Wochen wei­ter­ge­führt wer­den für ins­ge­samt 15 Mona­te. Die Haa­re wach­sen in die­ser Zeit schon wie­der nach und auch die ande­ren mög­li­chen Neben­wir­kun­gen der Che­mo­the­ra­pie las­sen schon nach.

Erhal­tungs­the­ra­pie:

Lang­sam hal­ten auch die PARP-Inhi­bi­to­ren Ein­zug in die The­ra­pie, auch schon bei ers­ten Auf­tre­ten von Eier­stock­krebs und sind nicht nur wie schon seit eini­gen Jah­ren bei den Rezi­di­ven im Ein­satz. PARP-Inhi­bi­to­ren hem­men die DNA-Repa­ra­turme­cha­nis­men von Tumoren.

Bestimmt wis­sen Sie, dass bei der Zell­tei­lung zwei iden­ti­sche Kopien einer Zel­le mit jeweils dem kom­plet­ten Satz an Genen (DNA) ent­ste­hen. Wäh­rend die­ses Ver­dop­pe­lungs­vor­gangs kön­nen natur­ge­mäß spon­tan Feh­ler in der dop­pel­strän­gi­gen DNA ent­ste­hen, z.B. in dem Stü­cke von der Erb­infor­ma­ti­on eines Ein­zel­stran­ges abbre­chen. Die­se Feh­ler im Kopier­vor­gang sind auch mit eine der Grün­de, war­um Krebs über­haupt ent­ste­hen kann. Im Nor­mal­fall wer­den die­se Feh­ler durch Gene (zum Bei­spiel BRCA1/2), die für die Bil­dung von Repa­ra­tur­enzy­men (wie die Poly-ADP-Ribo­se-Poly­me­ra­se (PARP)) ver­ant­wort­lich sind, beho­ben. Sind die­se Gene aber so ver­än­dert, dass sie die Enzy­me nicht bil­den kön­nen, kann der Repa­ra­tur­vor­gang nicht von­stat­ten­ge­hen. Bei gesun­den Zel­len wäre das fatal, bei Krebs­zel­len dage­gen gar nicht so schlecht, da die DNA-Schä­den das Tumor­wachs­tum letzt­end­lich zum Erlie­gen brin­gen können.

Also haben sich For­scher die­se Vor­gän­ge im zel­lu­lä­ren Mikro­kos­mos zum Vor­bild genom­men und Medi­ka­men­te ent­wi­ckelt, die die krebs­ei­ge­nen Repa­ra­turme­cha­nis­men gezielt hem­men: Die soge­nann­ten PARP-Inhi­bi­to­ren. Die­se Enzym­hem­mer bin­den an den Kom­plex aus DNA und Repa­ra­tur­enzym des Tumors, so dass u.a. der gesam­te Dop­pel­strang bricht. Was bei nor­ma­len Kör­per­zel­len mög­lich ist, geht bei Krebs­zel­len nicht: näm­lich Dop­pel­strang­brü­che zu repa­rie­ren. Statt­des­sen ver­sucht der Krebs, Alter­na­tiv­we­ge zur DNA-Repa­ra­ti­on zu fin­den, um zu über­le­ben. Das führt zusätz­lich zur Desta­bi­li­sie­rung der DNA, bis die Zel­le qua­si in den „Selbst­mord“ getrie­ben wird und das Tumor­wachs­tum gänz­lich zum Still­stand kommt.

Die­se rela­tiv neu­en PARP-Inhi­bi­to­ren arbei­ten Hand in Hand mit Che­mo­the­ra­peu­ti­ka, die gezielt die DNA-Schä­den im Tumor her­vor­ru­fen. Wenn die behan­deln­den Ärz­te fest­ge­stellt haben, dass der Tumor Ver­än­de­run­gen (Muta­tio­nen) an spe­zi­fi­schen tumor­un­ter­drü­cken­den Genen auf­weist, kann der Inhi­bi­tor in Kom­bi­na­ti­on mit einer Che­mo­the­ra­pie oder als Erhal­tungs­the­ra­pie nach den Che­mo­the­ra­pie­zy­klen ange­wen­det wer­den. Das ist beson­ders dann wich­tig, wenn die Wahr­schein­lich­keit hoch ist, dass der Tumor trotz Stan­dard­the­ra­pie zurück­kehrt, z.B. wenn er spät ent­deckt wird. Die The­ra­pie scheint zur­zeit bei ver­schie­de­nen Krebs­er­kran­kun­gen, wie z.B. Brust, Eilei­ter, Bauch­fell- und ins­be­son­de­re Eier­stock­krebs, tat­säch­lich auch gut wirk­sam zu sein. Stu­di­en zufol­ge zei­gen PARP-Inhi­bi­to­ren bei sol­chen Krebs­er­kran­kun­gen den Zeit­raum bis zum Wie­der­auf­tre­ten des Tumors durch­schnitt­lich von einem auf ca. vier Jah­re zu verlängern.

Neben­wir­kun­gen

Lei­der blei­ben auch bei die­ser The­ra­pie Neben­wir­kun­gen nicht immer aus. Müdig­keit, Übel­keit, Erbre­chen, Durch­fall und Bauch­schmer­zen, Ver­schlech­te­rung der Leber- und Nie­ren­wer­te, Blut­ar­mut und einen Man­gel an Blut­plätt­chen kön­nen mehr oder weni­ger stark das Wohl­be­fin­den beein­träch­ti­gen. Unter Umstän­den kön­nen die Neben­wir­kun­gen auch so stark aus­fal­len, dass die The­ra­pie unter­bro­chen oder ver­rin­gert wer­den muss. Soll­te eine sol­che The­ra­pie bei Ihnen durch­ge­führt wer­den, wird Ihr behan­deln­der Arzt aber sicher immer im Dia­log mit Ihnen blei­ben und für Sie die erfolg­ver­spre­chends­te Opti­on aus­su­chen. Wenn Sie Fra­gen hier­zu haben, dann zögern Sie nie, die­se zu stellen.

Kos­ten­über­nah­me durch die Krankenkasse

Noch über­neh­men nicht alle Kran­ken­kas­sen die Kos­ten für die Behand­lung mit PARP Inhi­bi­to­ren bei dem ers­ten Auf­tre­ten von Eier­stock­krebs. Sie kön­nen aber Ihren Arzt bit­ten, einen Antrag auf Kos­ten­über­nah­me zu stel­len, wenn die Behand­lung für Sie in Fra­ge kommt. Alter­na­tiv kann Ihr Arzt viel­leicht eine kli­ni­sche Stu­die fin­den, in der Sie zugleich von der kos­ten­lo­sen Behand­lung mit dem Inhi­bi­tor und einer inten­si­ven ärzt­li­chen Beglei­tung profitieren.

7. Nachsorge

Nach einer Krebs­be­hand­lung emp­feh­len wir Ihnen an einer regel­mä­ßi­gen medi­zi­ni­schen Nach­sor­ge teil­zu­neh­men. Hier wer­den nicht nur Unter­su­chun­gen durch­ge­führt um ein Wie­der­auf­tre­ten des Kreb­ses früh­zei­tig zu ent­de­cken, sondern

Sie sol­len auch in Ihrer Gene­sung unter­stützt und beglei­tet wer­den. Die Nach­sor­ge deckt in etwa den Zeit­raum ab, in dem man als Pati­ent noch mit den Fol­gen der Erkran­kung und ihrer Behand­lung zu tun hat.

Unter­su­chungs­in­ter­val­le:

Da das Risi­ko eine Rezi­divs (Wie­der­auf­tre­ten der Erkran­kung) beim Eier­stock­krebs bin­nen der ers­ten 3 Jah­re nach der Ope­ra­ti­on am höchs­ten ist, wer­den in die­ser zeit eng­ma­schi­ge Nach­sor­ge­un­ter­su­chun­gen durchgeführt:

  • bis 3 Jah­re nach OP: Nach­sor­ge­un­ter­su­chun­gen alle 10–12 Wochen;
  • ab 3. Jahr nach OP: Nach­sor­ge­un­ter­su­chun­gen alle 6 Monate;
  • ab 5. Jahr nach OP: Nach­sor­ge­un­ter­su­chun­gen alle 6–12 Monate. 

Hier­bei han­delt es sich um all­ge­mei­ne Emp­feh­lun­gen, die als Ori­en­tie­rungs­grö­ße die­nen. Ihre Ärz­te erstel­len mit Ihnen einen indi­vi­du­el­len Nach­sor­ge­plan ent­spre­chend Ihrer indi­vi­du­el­len Situation.

Unter­su­chung:

Die Nach­sor­ge­un­ter­su­chung beim Eier­stock­krebs besteht aus einem Gespräch, in dem nach typi­schen Beschwer­den die ein Anzei­chen sein könn­ten für ein Wie­der­auf­tre­ten der Erkran­kung gefragt wird, sowie aus einer gynä­ko­lo­gi­schen Unter­su­chung mit rek­ta­ler Tast­un­ter­su­chung und einem gynä­ko­lo­gi­schen Ultra­schall über die Schei­de und einem Ultra­schall über den Bauch.

Zusätz­lich wird auch der Tumor­mar­ker Ca125 bestimmt, des­sen Ver­lauf, nicht der ein­zel­ne Wert, zusätz­lich aus­sa­ge­kräf­tig sein kann. Ein CT-Unter­su­chung ist nur not­wen­dig, wenn sich unkla­re Auf­fäl­lig­kei­ten in der Unter­su­chung gezeigt haben. Im Anschluss an die Unter­su­chung gibt es auch die Mög­lich­keit mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärz­tin über The­men zu spre­chen, die Sie beschäf­ti­gen oder zu denen Sie Fra­gen haben. Am bes­ten Sie berei­ten sich vor und machen schon vor­her ein paar Noti­zen, wor­über Sie spre­chen möchten.

Mög­li­che The­men für Ihr Nachsorge-Gespräch:

  • Ernäh­rung
  • Sexua­li­tät
  • Vor­sor­ge
  • Reha­bi­li­ta­ti­on
  • Umgang mit mei­ner Familie
  • Zusätz­li­che psy­cho­on­ko­lo­gi­sche Unterstützung
  • Krea­ti­ve Therapien
  • Gesund­heits­för­dern­des Leben
  • Sozia­le Probleme
  • Gene­ti­sche Veranlagung

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